FAQ
Häufig gestellte Fragen
Was muss ich zur Behandlung mitbringen?
- gültige Versichertenkarte der gesetzlichen Krankenversicherung (nicht für Privatpatienten)
- aktueller Medikamentenplan
- Allergieausweis
- Röntgenpass (wenn vorliegend)
- Vorbefunde, die das aktuelle Krankheitsbild betreffen
(Entlassungsbriefe aus dem Krankenhaus, Arztbriefe von Vorbehandlern, Röntgenbilder /CT und MRT_ Bilder mit dazugehörigen schriftlichen Befunden/ oder QR-Code(wenn noch gültig), Laborbefunde)
Ausnahme: wenn die o.g. Unterlagen bereits in der elektronischen Patientenakte (ePa)auf der Gesundheitskarte der Krankenkasse gespeichert sind.
Kann ich auch ohne Termin in die Praxis kommen?
Ja, wenn eine frische Verletzung (z.B. blutende Wunde oder ein Frakturverdacht bei einem soeben erlittenen Unfallereignis) vorliegt. In allen anderen Fällen sollte es möglich sein sich telefonisch anzumelden, um lange Wartezeiten zu vermeiden und die Terminplanung für uns zu vereinfachen.
Was muss ich zum OP-Termin beachten?
- Bei einem operativen Eingriff in lokaler Betäubung müssen Sie nicht unbedingt nüchtern (Essen und Trinken) erscheinen (wenn nicht ausdrücklich anders zuvor vereinbart).
- Bei allen anderen Operationen in Regionalanästhesie oder Narkose dürfen Sie bis zu 6 Stunden vor dem Eingriff noch eine leichte Mahlzeit und bis zu 2 Stunden vor dem Eingriff ein Getränk (Wasser oder Tee) zu sich nehmen. Ebenso verhält es sich mit dem Rauchen.
- Als Patient mit einer Zuckerkrankheit und entsprechender Medikation (Insulin oder Ähnlichem) sollten Sie das Vorgehen mit Ihrem behandelnden Haus- oder Facharzt und dem Narkosearzt absprechen.
- Nach einem operativen Eingriff besteht im Allgemeinen keine Fahrtüchtigkeit und aktive Teilnahme am Straßenverkehr. Deswegen sollten Sie vor dem Eingriff Ihren Transport nach Hause durch eine Begleitperson/Abholer organisieren.-
- Blutverdünnende Medikamente (z.B. Marcumar, Eliquis, Xarelto, Lixiana, Warfarin oder vergleichbare Medikamente-außer ASS=Aspirin) müssen vor der Operation nach Rücksprache mit dem behandelnden Haus- oder Facharzt rechtzeitig abgesetzt und gegebenenfalls durch eine vorübergehende überbrückende Medikation (z.B. „Thrombosespritzen“) ersetzt werden.
